Eine professionelle praxisnahe Fortbildung gewährleistet den Erhalt der Handlungsfähigkeit unserer Sicherheitswachtangehörigen.

Die Fortbildung orientiert sich an den aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen bzw. regionalen Besonderheiten. Sie verleiht den Angehörigen der Sicherheitswacht die erforderliche Handlungssicherheit im Umgang mit neuen Problemfeldern (z. B. neue Kriminalitätsphänomene) und gewährleistet, dass sie sowohl rechtlich als auch fachlich immer auf dem neusten Stand der Dinge sind. Erlernte Ausbildungsinhalte werden dabei sowohl in Theorie als auch mit Praxisbeispielen vertieft. So verbessern die Ehrenamtlichen ihre in der Ausbildung erworbene Fachkompetenz.

  • Neben der lageabhängigen Teilnahme an Einsatz- und Dienstbesprechungen sind für die Angehörigen der Sicherheitswacht vier Fortbildungsveranstaltungen pro Jahr vorgesehen.
  • Inhaltlich ist die Fortbildung bestens an die Bedürfnisse der Angehörigen der Sicherheitswacht angepasst und wird durch ein bayernweit einheitliches Fortbildungskonzept geregelt. Praktische Themen (Kommunikation, Konfliktbewältigung, Eigensicherung sowie Erste Hilfe) werden mindestens einmal jährlich aufgefrischt. Auch der Umgang mit dem Funkgerät sowie dem Reizstoffsprühgerät sind wiederkehrende Lehrinhalte der Fortbildung.
  • Die Praxisfortbildung orientiert sich an den aktuellen Bedürfnissen der Sicherheitswachtangehörigen sowie am aktuellen Zeitgeschehen und wird von erfahrenen Polizeibeamten durchgeführt.
  • Einmal jährlich findet zudem eine zentrale Fortbildungsveranstaltung des Polizeipräsidiums unter Beteiligung polizeilicher Führungskräfte (Polizeipräsident, Polizeivizepräsident, Leiter der Polizeiinspektionen, Ansprechpartner der Dienststellen) statt, in der überregionale sicherheitsrechtliche Herausforderungen thematisiert werden und die Möglichkeit zur allgemeinen Aussprache gegeben ist.

Nähere Details zur Fortbildung sind in der Vollzugsbekanntmachung über die Sicherheitswacht in Bayern (VollzBekSWG) geregelt.